Die unsichtbare Mehrfachperson

Die unsichtbare Mehrfachperson

Man soll so schreiben, wie man spricht. Man soll nicht unbedingt so schreiben, wie man denkt. Denn dann kommen manchmal etwas verquere Begrifflichkeiten heraus.
Verwaltungen und Behörden schreiben manchmal leider so, wie sie denken.
Ich fange mal mit der kleinsten Verwaltungseinheit an, die es gibt: die Person. Eine Person ist für Verwaltungen etwas sehr Undefiniertes. In der überragenden Zahl der Fälle tritt die Person nämlich alleine auf. Daher nennt die Verwaltung sie folgerichtig „Einzelperson“. Um sie von der so gut wie nie vorkommenden „Mehrfachperson“ zu unterscheiden. Denn eine klare Definition ist immer besser als fürchterliche Verwirrung.
Manchmal gibt es aber eine Gruppe von Personen, die ihrerseits aber keine Personengruppe bildet. Um diesen misslichen Umstand adäquat sprachlich zu erfassen, greift der Verwaltungstexter gerne zum Summenbegriff der „Einzelpersonen“. Beispielsweise können sich dann „Einzelpersonen und Gruppen“ für etwas bewerben. Es gibt auch „Einzelbesucher“ im Museum oder “Einzeltäter“ vor Gericht (die dann nicht unbedingt in einer Einzelzelle untergebracht sein müssen, harhar).
Einzelne Menschen kommen dagegen im Verwaltungsdenken so gut wie nicht vor. Zumindest ist mir der Begriff des “Einzelmenschen” nicht bekannt.
„Person“ oder „Personen“ reicht völlig, ist aber relativ unspezifisch. Besser wäre: einzelne Bewerber, einzelne Musikerinnen, einzelne Täter.

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